13-Jähriger tödlich verunglückt

Im Lichtenberger Ortsteil Karlshorst verunglückte gestern ein 13-Jähriger Radfahrer tödlich. Er befuhr gegen 17:00 die Marksburgstraße zwischen Ilsestraße und Sangeallee zunächst linksseitig auf dem Gehweg, wollte dann auf die rechte Seite wechseln und wurde dabei frontal vom Auto einer 31-Jährigen erfasst.

Trotz ihres Wohnstraßencharakters, der Enge durch beidseitiges Parken und einer mäßigen Verkehrsbelastung darf die Straße im Unfallabschnitt mit 50 km/h befahren werden. Fehlerhaftes Überholen durch eine ungünstige Straßenbreite sowie eine dem Charakter der Straße nicht angemessene zulässige Höchstgeschwindigkeit dürften auch viele Erwachsene auf den Gehweg drängen.

Unfallstelle in Fahrtrichtung (Google Streetview):

Pressemeldung der Polizei: „Kind nach Verkehrsunfall verstorben“ (12.6.2015)

28 thoughts on “13-Jähriger tödlich verunglückt

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  1. Gruselig.

    Aber zur Info: seit einigen Wochen ist in der Marksburgstr. nur noch 30, nach jeder Kreuzung steht ein 30er Schild, an der Unfallstelle hängt aber noch ein altes 50 Schild, 5 Meter hinter einem 30 Schild…

  2. @Frank, stimmt … damit gilt das 50er Schild aber. Das ist in Fahrtrichtung der Autofahrerin eine langgezogene Rechtskurve und somit für diese Art von Unfall schlechtestmögliche Sicht. Der Unfall ereignete sich direkt an der im Bild links zu sehenden gepflasterten Ausfahrt.

  3. Ich will mal die weltbekannten Worte unseres Alt-Bürgermeisters Reuter -etwas abgeändert – bemühen und hoffe, er nimmt´s mir von da oben aus nicht übel:“ Ihr Völker der Welt, ihr Völker in Dänemark, in Holland in Münster, schaut auf diese Fahrradstadt und erkennt, dass Ihr diese Fahrradstadt und und dieses Volk nicht preisgeben könnt, nicht preisgeben dürft. Es gibt nur eine Möglichkeit für uns alle: gemeinsam solange zusammen zu stehen, bis dieser Kampf gewonnen, bis dieser Kampf endlich durch den Sieg über die Feinde, durch den Sieg über die finstere Macht des Auspuffs besiegelt ist.

    Morgen ist dann auf der Sternfahrt gute Gelegenheit, den Kampf aufzunehmen.

  4. @berlinradler, klar gilt dann das 50. Was ich mich aber fragte, ist dort bewusst wieder 50, nach einigen Metern 30 und 30 durchgehend in der Gegenrichtung, oder wurde das einfach vergessen? Wer kann dazu Aussagen machen, wo erfragt man dies?

  5. @Frank, ich kenne die Antwort nicht, Michael S. kann da aber sicher Tipps geben. Da ich um die Ecke wohne, habe ich mir die Unfallstelle gestern angesehen, mich auch über das kurze T30-Stück gewundert aber gedacht, das sei so geplant.

    Der Unfall ist insgesamt sehr ungewöhnlich und in dieser Form wohl eher selten. Dennoch, dass immer wieder Menschen sterben müssen, geht so nicht weiter – in der Straße wurde ganz sicher nicht alles getan, um das zu verhindern.

  6. Ich wohne auch um die Ecke und kenne die Stelle, dachte auch das 30/50 soll so sein…hätte mich auch nicht gewundert nach dem ja auch der Fußgängeruberweg schon länger weggebaut wurde…ist ja nur eine massiv von Grundschülern genutzte Querung (Sangealle/Sbahn Brücke).

    Und ja, Unfallhergang ist schon untypisch, aber ich denke durchaus Kind-typisch, einfach vom Fussweg auf die Straße und rüber… warum dann wer wen nicht gesehen hat…

  7. Was ist an dem Unfall ungewöhnlich? „Kind läuft zwischen parkenden Autos hervor“ – lesen wir doch dauernd und wird in der Fahrschule neben „Fahrgast tritt hinter wartendem Bus hervor“ als einziger Fußgängerkonflikt wirklich ernsthaft beachtet.

  8. Ich wohne nicht weit. Die Marksburg ist seit kurzem durchweg Tempo 30. An einer Kreuzung weiter unten hat man ein Schild vergessen und das bewusste 50er wahrscheinlich vergessen, abzuschrauben. Ich finde es von Autofahrern mutig, diese Straße mit Tempo 50 zu befahren, weil immer dicht beparkt und unübersichtlich. Ich ärgere mich aber schon lange auch über die Gehwegradler. Das ist der klassische Gehwegradler-Unfall. Ohne gucken über die Straße. Wahrscheinlich hat er das von seinen Eltern so gelernt. Schon schlimm, er hatte sein Leben noch vor sich.

  9. @ Claus: Nicht ganz. Der klassische Gehwegradlerunfall läßt einen Autofahrer aus einer Einfahrt kommen oder in eine Nebenstraße abbiegen. Hier hat sich der Gehwegradler aus dem „geschützten“ Raum Gehweg auf den „gefährlichen“ Raum Fahrbahn bewegt und dabei nicht die nötige Vorsicht walten lassen. Etwas was wir unter „da kann man als Autofahrer nix machen“ und „betrat ohne auf den Verkehr zu achten die Fahrbahn“ eben auch typisch von Fußgängern kennen. Das einzige, was den Radfahrer in diesem Fall in der öffentlichen Wahrnehmung nicht vollkommen zum Selbst-Schuld-Kandidaten macht, ist sein junges Alter. Das läßt einen Teil der üblichen Kommentare milder ausfallen. Einen Teil.

  10. Durch die langgezogene Kurve sind die Sichtverhältnisse auch wirklich besonders schlecht, selbst mit gucken kann man sich da gegenseitig nicht gesehen haben.

    Man darf eben wirklich nicht außer Betracht lassen, dass man einem 13-Jährigen noch nicht zutraut, ein Auto zu fahren. Es herrscht also gesellschaftlicher Konsens, dass die Fehlerhaftigkeit in dem Alter noch hoch ist und die Fähigkeiten noch nicht ausreichen. Das muss aber auch in die Betrachtungen einfließen, wenn Kinder sich als schwächere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr bewegen – Fehler sind da etwas ganz normales, erwartbares. Da kann man Verkehrswege eben nicht so bauen, dass diese Fehler so schnell so gravierende Folgen haben.

    Überall parken dürfen ungeachtet der Sichtverhältnisse + übertriebene zulässige Geschwindigkeiten, da geht die Möglichkeit, dass ein Kind mal einen Fehler macht, schonmal unter.

  11. es wurde also schon erkannt, dass 30 km/h die richtige höchstgeschwindkeit dort ist. wann kommt die bauliche maßnahme um das auch durchzusetzen 2045, wenn berlin schuldenfrei ist?

    kontrolliert wird 30 km/h ja ohnehin nirgends, schrittgeschwindigkeit schon gar nicht. „kreuzberger kissten“ funktionieren hingegen ganz ordentlich und werfen einen auch nicht vom rad wie diese fiesen stolperschwellen.

    30 km/h gibt es in berlin zwar überalle, wirklich durchgesetzt werden SOLLEN sie aber gar nicht. wegen gefahr der „abzocke“.

    wahrscheinlich kommt die polizei am ende zum schluss, die geschwindigkeit sei nicht unfallursache gewesen. schließlich war der junge ja schuld. was mich mal interessieren würde: wird eigentlich untersucht, ob die geschwindigkeit die unfallFOLGEN verschlimmert hat?

    wenn ja, dann stimmt der in solchen situationen typische satz „da kann man ja nichts machen“ einfach nicht. richtig wäre: „die gefahr von sanktionen für eine unangemessene geschwindigkeit ist selbst bei einem unfall kaum messbar. deswegen fahre ich lieber schnell.“ und da das mehrheitsmeinung ist, wäre man ansonsten natürlich auch ein verkehrshindernis.

  12. Ab und zu muss man in die StVO schauen. Es finden sich ganz erstaunliche Regelungen darin, wie diese hier:

    „StVO § 3 (Geschwindigkeit):
    (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. … “

    „Gefährdung“ und „ausgeschlossen“ ist eine hohe Anforderung. In einer Straße wie der Marksburgstr. ist mit Fehlverhalten von Kindern zu rechnen, insbesondere mit dem plötzlichen Auftauchen hinter Hindernissen! Würde die StVO tatsächlich ernst genommen, dann würden Fahrzeuge in Berlin praktisch nie mit angepasster Geschwindigkeit fahren, selbst bei Schrittgeschwindigkeit.

    Anderer Blickwinkel: Nach der Regelung §3(2a) der StVO können Kinder, Hilfsbedürftige und älteren Menschen nur in absoluten Ausnahmefällen die Verursacher von Unfällen mit Fahrzeugen sein. In den Unfallstatistiken sieht das aber ganz anders aus.

  13. Heute bittet die Polizei in einer weiteren Pressemeldung zum Unfall um Mithilfe der Bevölkerung:

    „Nach tödlichem Verkehrsunfall in Karlshorst – Polizei bittet um Mithilfe

    Polizeimeldung vom 16.06.2015
    Nr.1436
    Im Zusammenhang mit einem tödlichen Verkehrsunfall am vergangenen Freitag in Karlshorst sucht die Polizei Berlin nach Zeugen.
    Wie bereits berichtet, fuhr ein 13-jähriger Junge gegen 17 Uhr mit seinem Fahrrad zunächst auf der linken Gehwegseite der Marksburgstraße von der Ilsenstraße aus kommend in Richtung Dorotheastraße. In Höhe der Hausnummer 1 fuhr der Junge von einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn und wurde von dem Renault einer 31-Jährigen erfasst. Aufgrund seiner erlittenen schweren Kopfverletzungen verstarb das Kind kurze Zeit später in einem Krankenhaus. Bisherigen Ermittlungen zufolge soll ein dunkler Kleintransporter, der ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand abgestellt war, der 31-Jährigen die Sicht genommen haben.

    Die Polizei fragt:

    Wer hat den Unfall beobachtet und kann Angaben zum Unfallhergang machen?
    Wer kann eventuell Angaben über den abgestellten Transporter machen?
    Hinweise nimmt der Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 6 in der Nipkowstraße 23 in Adlershof unter der Telefonnummer (030) 4664 – 681 800/801, Fax (030) 4664 681 399 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.“

    http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.330920.php

  14. Hm, ich möchte nicht in der Haut der Renault-Fahrerin stecken, egal wie der Unfall nun zustande kam. Umso wichtiger wäre aber die generelle Aufklärungsarbeit, dass die legale Höchstgeschwindigkeit eben nicht immer der legitimen Fahrweise entspricht.

  15. @hvhasel, das stimmt. Viele Teile der STVO werden letztendlich nicht ernsthaft angewandt, Zahlendreher nannte ja ein weiteres Beispiel.

    Die Wahl des Verkehrsmittels hängt ja von vielen Faktoren ab. Fahrpreise, Einfachheit, Stresspegel. Ein Anreizsystem weg vom gefährlichsten aller Verkehrsmittel fehlt nach wie vor völlig, das diskutieren wir hier ja immer wieder.

  16. ich glaube nicht, dass unbestimmte rechtsbegriffe in der StVO dazu führen, dass menschen so fahren, dass selten vorkommende aber schreckliche unfälle weniger schlimm ausgehen. man könnte und sollte straf- und zivilrechtlich risikoverhalten im straßenverkehr mit tödlichen folgen konsequenter ahnden. auch dass wird aber kaum eine allgemeine verhaltensänderung bewirken.

    wirklich helfen werden nur eingriffe im vorfeld. klare leitplanken:

    – bauliche tempobeschränkungen mit ziel tempo 25 km/h in wohnstraßen.

    – weiträumigere, durchgesetzte parkverbote an regelmäßigen querungsstellen.

    – konsequenter, verpflichtender fußgänger- und radfahrerschutz bei neuwagen durch karosserieform, sichtmöglichkeiten und aktive warnsysteme. das ist auf EU-ebene gerade für LKW auf das jahr 2022 verschoben worden. und zwar, notabene, es ist bis 2022 allen herstellern verboten, ihre kabinen so zu konstruieren, dass die fahrer andere verkehrsteilnehmer besser sehen können. grund: kein hersteller soll bis 2022 einen vorteil daraus haben, dass er sicherere kabinen baut. juncker hat gerade die „vision zero“ als ziel von der agenda der kommission genommen. das sind im moment die prioritäten hinsichtlich mittelfristiger änderungen.

    technisch ginge sehr viel, nur muss es auch anreize geben, dass die hersteller sich um die sicherheit ANDERER kümmern. typischer beitrag in „motortalk“: „der NCAP ist mist, die testen jetzt ja auch sicherheit für fußgänger. interessiert mich doch nicht, wenn ich IM auto sitze.“

    die kosten müssen dringend beim verursacher oder versicherer internalisiert werden, d.h. für diesen fall: eine million euro schmerzengsgeld für die hinterbliebenen, zu zahlen von der kfz-haftpflicht. das würde zum umsteuern innerhalb von fünf jahren führen. leben kann man mit geld nicht aufwiegen, man kann es aber mit geld retten.

  17. …das vergessene 50er Schild wurde wohl gestern abgeschraubt… haftet da jemand mit bzgl. der Folgen?

  18. voraussetzung für eine amtshaftung wäre unter anderem eine festgestellte kausalität

    1. des „50“ schildes für die gefahrene geschwindigkeit (wäre die fahrerin ohne das schild langsamer gefahren?)
    2. der geschwindigkeit für den unfall oder wenigstens für die schwere der unfallfolge (wäre der unfall nicht passiert oder glimpflicher ausgegangen, wenn die fahrerin langsamer gefahren wäre?)

    wenn die kausalität feststeht und sie auch nicht durch fehler der fahrerin (zB sie wäre ohne das schild langsamer gefahren, hätte das aber in der situation ohnehin tun müssen: dann ist ihr regelverstoß ursächlich und nicht das vergessene schild) oder des kindes (ab 10 jahren kommt es bei der deliktsfähigkeit auf die einsichtsfähigkeit an, das ist hier möglicherweise zu übertragen) unterbrochen wurde, dann käme es auf die weiteren voraussetzungen der amtshaftung an. ich kenne dazu persönlich keine vergleichsfälle.

  19. Bei allem Verständnis für den schrecklichen Unfall sollte man sich vor vorschnellem Aktionismus zurückhalten. Die Marksburgstraße ist nicht so einfach baulich zu verändern, da sie unter anderem auch vom Linienbus genutzt wird und eine von zwei Querungsstraßen des Gebietes ist, die andere ist die Dönhoffstraße. Im unteren Teil bis zum Edeka-Markt ist sie wegen ihrer Breite konsequent als Einbahnstraße geführt, ab Edeka-Markt für beide Fahrtrichtungen. Lustigerweise war früher die Dönhoffstraße ab dieser Höhe in der anderen Richtung Einbahnstraße. Die Richtungsbeschränkung wurde irgendwann aber aufgehoben.

    Das 30er-Schild (alt) stand an der Querung für die Grundschule. Offensichtlich hat jetz aber jemand erkannt, dass bei der Straßenqualität in Summe eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 gerechtfertigt ist. Ob die Schilderei wiedermal schlampig ausgeführt wurde oder nicht ist unklar. Generell vergessen ja die Bezirke gern mal das Abschrauben z. B. von Schildern für rechtswidrig benutzungspflichtige Radwege.

    Dennoch wird die Fahrerin sich nicht mit Tempo 50 rausreden können, da die 50 ja nur bedeutet, dass sie definitiv niemals zu überschreiten ist, angemessen kann aber, wie an der Stelle dort durchaus eine deutlich geringere Geschwindigkeit sein. Im Übrigen scheint da bei vielen auch die Routine durchzuschlagen, da manche immer noch heftig durch die Straße schmettern.

    Ich habe mir heute aus Fahrradhöhe übrigens nochmal die Stelle angeschaut (gestern aus Autohöhe), ich bleibe dabei, wer da 50 fährt, ist mutig, schon wegen des Gegenverkehrs bei beidseitiger Beparkung.

  20. Umbauten hat ja niemand gefordert, Claus. Aber z.B. das Parken stellt dort ja eine besondere Sichtbehinderung dar. Erwachsene können noch über Autos schauen, Kinder nicht – das in Grundschulnähe und einer langgezogenen Kurve.

    Die Dönhoffstraße ist ein perfektes Beispiel dafür, wie man eine Verkehrsstraße verbessern kann. Früher konnte man dort in Richtung der Einbahnstraße kaum fahren, auf beiden Seiten wurde gepakrt und es blieb genau der Platz für knappe Überholmanöver. Jetzt parkt da keiner mehr und selbst wenn es mal einer auf der einen Seite tut, stört das keinen.

    Sicher hat das Parkverbot zu erhöhtem Parkdruck geführt, was unbequem für Kfz-Besitzer ist. Unbequem war aber auch die Unbenutzbarkeit der Dönhoffstraße in der einen Richtung und das Nahüberholen in der anderen. Letztendlich ist es ja eine Frage der Prioritäten, und meines Erachtens sollte kostenloser Parkraum nicht ganz so selbstverständlich vergeben werden, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer leiden.

  21. Naheliegend wäre doch mal das Handy der Dame zu untersuchen und dabei vielleicht festzustellen daß sie sich im fraglichen Moment im Selfiemodus den Lidstrich nachzog oder whatsappte. Nach 222 StGB könnte das doch sagenwirmal 2 Jahre Knast ohne Bewährung wert sein, und dieses dann bitte in allen Zeitungen schön reißerisch breittreten. Vielleicht läßt nach ein paar mal der mörderische Wahnsinn ja dann etwas nach. Was Deutschlands Autofahrer übers Jahr so alles zur Strecke bringen, da muß doch so ein alter Alk-Aidakämpfer lange dran stricken. Schon irgendwie komisch daß die CSU nicht längst schon gefordert hat Neuwagen verpflichtend mit daueraufzeichnender Innenraumkamera und Unfalldatenspeicher auszustatten. Das schafft doch bestimmt mehr Arbeitsplätze als dabei im Bestattungsgeschäft verloren gehen!?
    Prophylaktisch entschuldige ich mich für meinen vordergründigen Zynismus. In Wahrheit macht mich das vorallem traurig.

  22. @ DC: Eigentlich sollte bei jedem Unfall mit Personenschaden eine obligatorische Drogenkontrolle, ein Abruf der Handynutzung und eine Überprüfung der Sehstärke angesetzt werden. Kann doch eigentlich jeder nachvollziehen, wer sollte was dagegen haben?

  23. Dennoch empfehle ich Zurückhaltung bei solchen Unterstellungen – da man nicht weiss, was genau passiert ist, kann man nur allgemein sprechen.

    Dass Handyrumspielerei und auch Erziehungsversuche nach erfolgtem Unfall nicht mehr nachweisbar sind, ist in meinen Augen tatsächlich ein riesiges Problem. Auch, dass überhöhte Geschwindigkeit scheinbar gar nicht untersucht und festgestellt wird – siehe Statistik der Radverkehrsunfälle, ist nicht nachvollziehbar. Denn gerade in solchen Situationen ist Geschwindigkeit ein starker Mitverursacher.

  24. Gerade wenn obligatorische Kontrollen von Handy, Drogen, Sehfähigkeit gemacht würden, müsste sich keiner benachteiligt fühlen. Man kanns ja auch umgekehrt sehen, dass man so als Unfallverursacher von solchen Unterstellungen befreit ist.

  25. Ich meinte nur die Unterstellungen hier, wenn sie sich konkret auf die Unfallbeteiligte beziehen. Dass die Polizei Unfälle möglichst genau untersuchen soll, steht außer Frage.

  26. Der Junge heißt Erik und ,ich kenne ihn von meiner guten Freundin denn er gang in ihre klasse seine beerdigung ist am Freitag ;(

  27. Der Unfall, der wohl keinen von uns unberührt lässt, hat noch eine Nachgeschichte: http://www.tagesspiegel.de/berlin/13-jaehriger-in-karlshorst-von-auto-erfasst-vergessenes-tempo-50-schild-vielleicht-mitschuld-an-unfalltod/12127574.html

    Ich wünsche niemanden, in der Haut jedes einzelnen der Beteiligten zu stecken!

  28. Ja, das Tempo-50-Schild wurde danach wohl schnell abgeschraubt. Ob das die Straße wirklich entschärft, ist schwer einzuschätzen. Es reichen ja wenige, die das Tempolimit ignorieren.

    An echte Maßnahmen traut sich keiner ran, weil diese den Autoverkehr beschränken würden. So könnte ein Parkverbot im Innenradius der Kurve die Sichtbarkeit von Menschen, die die Straße überqueren wollen, um Größenordungen erhöhen.

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