Tandemverbot in Japan teilweise aufgehoben

In jedem Land scheint es in bezug auf das Radfahren unsinnige Verbote zu geben, die nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen. In Deutschland fällt mir der § 21 Pkt.3 der Straßenverkehrsordnung ein, der ein Mitnehmen einer zweiten Person auf dem Fahrrad verbietet und laut Bußgeldkatalog fünf Euro kostet. Das freihändige Fahren wird in § 23 Pkt.3 verboten und ebenfalls mit 5,- € bestraft.

In Japan existiert ein besonders skuriles Verbot: das Tandemfahren ist nur erlaubt in Erholungparks, im Straßenverkehr ist es nicht zulässig. Das ist auch ein Grund dafür, dass die japanische Fahrradindustrie praktisch keine Tandems baut. Seit Anfang April ist das absurde Tandemverbot aber zumindest in einer kleinen Präfektur im Süden Japans gekippt. In der Präfektur Aichi auf der Insel Honshu darf man mit dem Tandem nun auf ganz normalen Straßen fahren. Damit können auch blinde und sehbehinderte Menschen als Stoker am Straßenverkehr teilnehmen.

Japan Times: Tandem bikes now street-legal in Aichi
via road.cc

8 thoughts on “Tandemverbot in Japan teilweise aufgehoben

Comments-Feed
  1. Sicher, es gibt überholte Regeln in D, das Verbot des Freihandfahrens zähle ich nicht dazu. So ein Freihandscheiß im Straßenverkehr muss echt nicht sein.

  2. Mir würden das Verbot ordentlicher Klingeln und Beleuchtung einfallen, wobei letzteres durch den technischen Fortschritt umgangen werden konnte 🙂

  3. Wie schön, dass es unsinnige Gesetze nicht nur in Deutschland gibt. Aber gibt es denn in Japan so viele Tandemfahrer, dass ein solches Gesetz überhaupt erlassen wurde?

  4. @Kristine
    Radfahren hat schon immer etwas anarchistisches Image. Dies Unabhängigkeit und Freiheit regt einfach auf 🙂
    Das muss es eben Regeln geben – gleichgültig, ob sie sinnvoll sind oder nicht.
    In Dschland fallen mir noch ein: die massenweise vorgeschriebenen Reflektoren.

  5. Ob das für Japan so stimmt, bruna? Ich denke, die aufgeladene Stimmung zwischen Verkehrsteilnehmern wird kulturell unterschiedlich sein.

    Die Reflektorenvorschriften find ich nicht so schlimm, ich denke, dass die mitsamt aktiver Beleuchtung objektiv die Sichtbarkeit erhöhen. Wie schon erwähnt, stören mich eher zu strenge Leistungseinschränkungen, die bis hin zur Unbenutzbarkeit von Fahrradteilen gehen. Eine Fahrradklingel ist im dichten Verkehr nicht zu hören, schon gar nicht in abgeschotteten Fahrzeugen. Eine Fahrradleuchte aus der Vor-Halogen-Zeit ist vollkommen unbrauchbar bei der Fahrt durch wirklich dunkles Terrain.

  6. A FIXED GEAR DOES NOT NEED A BRAKE; BUT THOSE HIPSTERS DO:::

    AND HELMETS DONT SAVE LIFE

  7. da gebe ich dir vollkommen Recht berlinradler.

  8. Michael, was machen wir jetzt mit den Flevos?
    (sorry für den Klugscheiß zum Freihandscheiß)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert