Vereinheitlichung der Befugnisse beim Berliner Ordnungsamt

Die CDU hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD vorgeschlagen, die Befugnisse der Ordnungsamtmitarbeiter zu vereinheitlichen. Derzeit gibt es 2 Arten von Ordnungsamtmitarbeitern. Die einen schreiben Knöllchen für Falschparker, die anderen kümmern sich um den Rest – also z.B. Hundekot, Rauchverbot, Alkoholverkauf an Jugendliche und eben auch Radfahrer in Grünanlagen oder auf Gehwegen. Ein Knöllchenschreiber hat derzeit keine Handhabe, um gegen einen Gehwegradler vorzugehen. Dies soll sich ändern, getreu dem Motto „Jeder soll alles ahnden können“.

10 thoughts on “Vereinheitlichung der Befugnisse beim Berliner Ordnungsamt

Comments-Feed
  1. na endlich mal ein sinnvoller Vorschlag!

  2. Welche Befugnisse hat denn ein Ordnungsamtmitarbeiter den fließenden Verkehr, also etwa den Gehwegradler betreffend überhaupt? Ich dachte eigentlich, das sei Sache der Polizei.

  3. Wahrscheinlich geht es der CDU in erster Linie darum, dass die Mitarbeiter durch andere Aufgaben ständig abgelenkt werden und keine Zeit mehr für Falschparker haben. Und wenn die Parkraumbewirtschaftung daraufhin wegen fehlender Kontrollen nicht funktioniert, dann wird die CDU als nächstes eine Abschaffung der Parkraumbewirtschaftung fordern.

    Allerdings wäre es schon sinnvoll, wenn die Knöllchenschreiber sich nicht nur um Verstöße gegen die Parkraumbewirtschaftung kümmen und an anderen Falschparkern einfach vorbeigehen. Insbesondere bei Falschparkern, die den Verkehr behindern (z.B. auf Gehwegen, Radwegen, Fahrradstreifen oder in zweiter Reihe), müsste viel öfter kontrolliert und konsequent abgeschleppt werden. Im Moment dürfen die normalen Knöllchenschreiber nicht selbst einen Abschleppwagen rufen und müssen statt dessen eine andere Abteilung des Ordnungsamts anrufen (was in der Praxis selten passiert).

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/alle-macht-den-knoellchenschreibern/4761288.html

  4. Solange dieselben Amtsleute gegen Verstöße des fließenden Kfz-Verkehrs nicht vorgehen dürfen, ist dieses keineswegs „mal ein sinnvoller Vorschlag“, sondern Diskriminierung.

  5. @arni: diese Trennung besteht sowieso. Für den fließenden Verkehr ist ausschließlich die Polizei zuständig. Das steht auch nicht zur Diskussion. Neu wäre nur, dass alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes „auf der Straße“ die selben Zuständigkeiten hätten.

  6. Ich sehe das zwiespältig. Eine Überwachung des Radverkehrs finde ich nicht schlimm und beim Gehwegradeln würde mich das auch nur in Ausnahmen betreffen. Diese Ausnahmen mache ich aber, wo ich keine Möglichkeit der Vermeidung sehe oder mir die Risiken des regelkonformen Verhaltens einfach zu hoch sind.

    Kontrolliert ein Polizist einen Raser, so trifft Autofahrer auf Autofahrer. Ordnungsamtmitarbeiter fahren eher nicht Rad, obwohl das gerade von Amts wegen sehr sinnvoll wäre, schließlich bewegt man i.d.R. nur Personen ohne Lasten und ohne besondere Eile, und das innerhalb nur eines Bezirkes. Ihr Einfühlungsvermögen ist entsprechend gering, die Ermahnung ist eher eine Belehrung als Überzeugungsarbeit.

    Als Junge bin ich viel geradelt (im Osten der Stadt, und fast nur auf dem Gehweg). Da gab es viele Streifenpolizisten und einen nervigen AbV, die sehr penetrant ermahnt haben (das Opportunitätsprinzip gabs früher scheinbar überhaupt nicht). Da hat man dann pseudoreumütig ein paar Meter geschoben, die Ermahnung gar nicht für voll genommen und ist nach der nächsten Ecke wieder aufs Rad gestiegen. Die Polizisten wussten, dass man nicht auf dem Gehweg radeln durfte – sie wussten aber nicht zu vermitteln, welchen Sicherheitsgewinn die Nutzung der Fahrbahn bringt. Und ich denke, die Ordnungsamtleute wissen das ebensowenig zu vermitteln. Und so werden sie ermahnen und ermahnen, und letztendlich doch nichts erreichen.

  7. „“““““““““““““““““““““““““““
    berlinradler schreibt:
    Samstag, 15.10.2011 um 19:10
    Und so werden sie ermahnen und ermahnen, und letztendlich doch nichts erreichen.
    „““““““““““““““““““““““““““

    Doch, dass eventuell weniger Rad gefahren wird.
    Schon vergessen? Wir leben in Deutschland.

  8. Haben Ordnungsamtsmitarbeiter überhaupt eine Ausbildung, die über das regelmäßige Betrachten der „Reality-TV“-Serie „Achtung Kontrolle“ hinausgeht?

  9. ach, das kannste doch voll vergessen. sind das nicht alles schauspieler?

  10. Die Regeln kennen die Ordnungsamtler ziemlich gut, würde ich mal behaupten. Das ist ihre Entscheidungsgrundlage. Wer radfährt, weiss aber, dass er allein mit Regelkenntnis nicht sicherer unterwegs ist – auch wenn Medien, Polizei etc. das immer wieder behaupten. Und wer Statistiken liest, weiss dass Radfahrer meist mit Kfz kollidieren – und somit natürlich am sichersten dort fahren, wo es gar keine Kfz gibt (Bürgersteig und Radweg ist damit nicht gemeint, hier gibt es an jeder Kreuzung Kfz). Genau dort ist es aber oft verboten.

    Viele Jahre durfte man nicht mal auf dem Europaradweg R1 fahren, zumindest durch die Wuhlheide. Heutzutage geht das dank Fahrradfreigabe weitgehend – wenn man darüber hinwegsieht, dass man in westlicher Fahrtrichtung gem. Verkehrsschild eigentlich eine schriftliche Genehmigung benötigt und an der Treskowallee zum ordnungswidrigen Benutzen der Fußgängerfurt ermuntert wird.

    Schwierig finde ich das willkürliche Anwenden der Regeln. Z.B. ist auch das Verwenden der schweizerischen Flagge verboten – insbesondere nach der Fußballweltmeisterschaft hat man also viele Verstöße gesehen – warum wird sowas nicht kontrolliert? (Fordere ich nicht wirklich, will aber darauf hinweisen, dass manche Regeln so sinnfrei sind, dass auf Kontrollen vollständig verzichtet wird. Aber wer darf diese Auswahl treffen?)

    Die starke Konzentration auf Kontrollen in Grünanlagen erzeugt bei mir jedenfalls den Eindruck, dass recht willkürlich entschieden wird, was man kontrollieren will und was nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert