Bußgeldkatalog für Radfahrer
| Bußgeld | … mit Behinderung anderer | … mit Gefährdung anderer | … mit Unfallfolge oder Sach- beschädigung | |
| Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs | 15,- € | 20,- € | 25,- € | 30,- € |
| Benutzung des Radweges in nicht zugelassener Richtung | 15,- € | 20,- € | 25,- € | 30,- € |
| Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung | 15,- € | 20,- € | 25,- € | 30,- € |
| Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs | 10,- € | 15,- € | 20,- € | 25,- € |
| Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren | 10,- € | 15,- € | 20,- € | 25,- € |
| Nebeneinander fahren | - |
15,- € | 20,- € | 25,- € |
| Freihändig fahren | 5,- € | - | - | - |
| Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen | 5,- € | - |
- |
- |
| Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad | 5,- € | - | - | - |
| Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 10,- € | - |
20,- € | 25,- € |
| Bremsen, Klingel oder Reflektoren entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit | 10,- € | - | - | - |
| Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) | 25,- € | - |
- |
- |
| Missachtung des Rotlichts an der Ampel | 45,- € | - | 100,- € | 120,- € |
| Die Ampel war bereits längerals eine Sekunde rot | 100,- € | - |
160,- € | 180,- € |
| Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-) Schranke überquert | 350,- € | - | - | - |
| Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen (Vorrang von Fußgängern am Zebrastreifen missachtet) | 40,- € | - |
50,- € | 60,- € |
| Fehlende Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen | - | - | 40,- € | 50,- € |
Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer ab Februar 2009
Quelle: ADFC
Donnerstag, 26.11.2009 um 14:11
Wäre hilfreich, wenn ihr hier auch noch die BKat-Nummern anführt, damit man den eigentlichen Tatbestand nachlesen kann. Die hier aufgeführten Umschreibungen sind doch sehr schwammig.
Donnerstag, 26.11.2009 um 15:11
bis auf die rote Ampel ist das doch alles sehr moderat.
Donnerstag, 26.11.2009 um 15:11
ravn, die Daten habe ich von der angegebenen ADFC-Seite. Mit BKat meinst du den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, nicht wahr? Der ist hier einzusehen (pdf-Datei):
http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf
Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, für jeden Fall hier die entsprechenden Nummern herauszusuchen, weil das Dokument insgesamt 515 Seiten lang ist. Für den ersten Punkt “Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs” sind es zum Beispiel folgende Nummern:
“102154 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)),
obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war.
§ 2 Abs. 4, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.1 BKat
15,00
102155 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)),
obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und
behinderten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
7.1.1 BKat; § 19 OWiG
20,00
102156 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)),
obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und
gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
7.1.2 BKat; § 19 OWiG
25,00
102157 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)),
obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war.
Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
7.1.2 BKat; § 19 OWiG
30,00″
Quelle: Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, Seite 29
Donnerstag, 26.11.2009 um 15:11
Benutzung des Radweges in verkehrter Richtung ist saugefährlich und deswegen viel zu billig.
Donnerstag, 26.11.2009 um 17:11
Zur roten Ampel: 45€ entsprechen AFAIK schon einem Punkt in Flensburg. Wohl dem, der keinen Führerschein hat…
Die einfache Abhilfe: Absteigen und rüber schieben, das kostet weniger als die magischen 40€.
Tobi
Donnerstag, 26.11.2009 um 21:11
“Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen” … mit 5€ ja mal viel zu billig.
Freitag, 27.11.2009 um 01:11
Hätte ich für alles zahlen müssen was ich im Straßenverkehr schon “verbrochen” habe, das ginge in die Millionen…
Freitag, 27.11.2009 um 01:11
Ist die erste Zeile (Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs) korrekt? Falls ja: warum in aller Welt ist es billiger, jemanden zu gefährden als ihn nur zu behindern? Ist das die Denke “einE FahrbahnradlerIn kann ja nur andere RadlerInnen oder FußgängerInnen gefährden und das ist ja nicht so schlimm. Aber wenn er/sie die Autos behindert…”?
Freitag, 27.11.2009 um 01:11
Ah, ist ein Abtippfehler. Die Gefährdung kostet 25, nicht 15.
Freitag, 27.11.2009 um 01:11
@Harald: Nein, das war nicht korrekt. Jetzt steht dort das richtige Bußgeld (25,- Euro) statt 15,- Euro. Danke für den Hinweis.
Freitag, 27.11.2009 um 09:11
nicht erwischen lassen - 0 €
Freitag, 27.11.2009 um 11:11
Danke für die Tabelle!
Beim ausgeschilderten Radweg bin ich verwundert. Durch Nichtbenutzung kann deshalb keine Behinderung bestehen, weil Radwege offiziell gar nicht dafür da sind, den motorisierten Verkehrsfluss zu erleichtern.
Das mit der Schutzstreifenmarkierung ist auch lustig - schuldig im Sinne der Anklage. Hier gehts bergab und das war mir immer etwas zu nah an den geparkten Fahrzeugen: http://www.bing.com/maps/?v=2&cp=srm1btj3pr51&scene=12402488&lvl=2&sty=o&where1=Berlin%20Frankfurter%20Allee%20station%2C%20Deutschland
Freitag, 27.11.2009 um 16:11
“Bremsen, Klingel oder Reflektoren entsprechen nicht den Vorschriften…”
…verstehe ich das richtig? Wenn man ohne Bremsen, Klingel UND Reflektoren erwischt kriegt, kostet das insgesamt 10,-?
Fixie fahren ist dann ja nicht soooo teuer
Freitag, 27.11.2009 um 19:11
Kommt drauf an wie oft man erwischt wird
Ich wurde das letzte Mal Ende der 90er von der Polizei kontrolliert.
Samstag, 28.11.2009 um 11:11
ich wurde noch nie kontrolliert
ich will auch mal kontrolliert werden, menno! 

ach nee, lieber nich. hab keine klingel, sondern ne hupe. höchst illegal. und die reflektoren auf meinen reifen sind unter schmutz verschwunden
Samstag, 28.11.2009 um 21:11
Mein Rad damals war auch nicht ganz STVO-konform (Akkuleuchten). Bemängelt wurde nur die fehlende Klingel. Ich wurde aufgefordert, mir eine zu kaufen - das wars. Ob die Polizisten bei solchen Kontrollen im Detail wissen, wie ein STVO-konformes Rad aussehen muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass sie sich vorher darüber informieren, bei der Kontrolle dann aber einen gewissen Pragmatismus an den Tag legen und über eine Akkuleuchte nicht meckern. Über eine Hupe bestimmt auch nicht.
Donnerstag, 03.12.2009 um 17:12
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone -> 10 Euro
oder eines Gehwegs -> 5 Euro
Dienstag, 08.12.2009 um 19:12
[…] Inspiriert durch den neuen Bußgeldkatalog im radspannerei blog. […]
Freitag, 18.12.2009 um 20:12
Krass! Hätte ich garnicht gedacht…