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nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen!
Grüße
]]>Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent
]]>Zur Frage der Sicherstellung (fälschlich als “Einziehung” bezeichnet) wird im Ausgangsbeitrag überhaupt keine gesetzliche Vorschrift zitiert - nicht einmal unvollständig. Grundsätzlich ist nach den Polizeigesetzen der Länder eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr möglich, um einen gesetzwidrigen Zustand zu beenden (z. B. § 38 ASOG – Berliner Polizeigesetz). Die Polizei hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Als milderes Mittel müsste sie zumindest erwägen, ob im konkreten Fall nicht die Androhung eines Zwangsgelds geeignet und ausreichend ist, um auf das künftige Verhalten des Radfahrers einzuwirken.
Eine ähnliche Sicherstellung hat schon einmal die Verwaltungsgerichte beschäftigt. Weil ein Karlsruher Liegeradfahrer sich beharrlich weigerte, Radwege zu benutzen, zog die Polizei sein Fahrzeug für ein halbes Jahr aus dem Verkehr. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hielt eine Sicherstellung für die Dauer von zwei Wochen für rechtmäßig. In dieser Zeit hätte die Behörde den Radfahrer „unter Androhung eines empfindlichen Zwangsgelds“ zur Benutzung der Radwege verpflichten können. Eine solche Befolgungsanordnung sei gegenüber einer lang anhaltenden Beschlagnahme das weniger belastende Mittel (VGH Mannheim 1 S 1862/99 und 5 S 2625/01).
Die Berliner Polizei könnte argumentieren, im Unterschied zum Liegerad-Fall seien hier die Fahrzeuge selbst verkehrswidrig und nicht die Art ihrer Benutzung. Die Einwirkung auf das Verhalten der Fahrer durch eine Befolgungsanordnung verspreche keinen Erfolg, deshalb müssten die Fixies sichergestellt werden. Ob sie damit vor dem Verwaltungsgericht durchkäme, ist ungewiss. Sicher ist: Längstens bis zu einem Jahr darf die Sicherstellung in Berlin dauern, in anderen Bundesländern nur sechs Monate.
Unverhältnismäßig und damit rechtswidrig erscheint jedenfalls die pauschale Ankündigung, sichergestellte Fahrräder zu verschrotten. Immerhin wäre aus den meisten Fixies und zwei Bremsen leicht ein gesetzeskonformes Rennrad zu bauen. Nur wenn jeder Einzelfall geprüft wird, kann als letztes Mittel auch eine Verwertung (Versteigerung) oder Vernichtung zulässig sein: falls „nach der Herausgabe die Voraussetzungen der Sicherstellung erneut eintreten würden“ (§ 40 ASOG), das Rad also unverändert wieder gefahren wird. Die öffentliche Bekanntmachung, alle sichergestellten Fixies zu verschrotten, lässt Zweifel daran aufkommen, ob jeder Einzelfall geprüft werden soll. Das wäre Voraussetzung für eine rechtmäßige Ermessensentscheidung. Oder ist die Ankündigung nicht ernst gemeint und soll nur der Abschreckung dienen?
Dies ist ein Auszug aus meinem Beitrag inder ADFC-Mitgliederzeitschrift Radwelt 4/09, S. 18 (”Fix aus dem Verkehr gezogen”).
Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent
]]>naja in london kannst auch über die straße bei rot gehen, auch wenn auf der anderen seite ein bobby steht!!!
die haben andere probleme…(die bösen jugendlichen)
Naja ich hoffe diese Velotaxis werden noch mehr in berlin!!!
]]>Ich weiss nicht ob es daran liegt, dass ich kein Jugendlicher mehr bin, aber damals wurde mir gegenüber auch öfters aggressiv die Meinung vertreten, dass ich hier und da nicht fahren dürfte. Das ist seltener geworden, außer auf der Fahrbahn neben Radwegen natürlich.
]]>nachdem in diesem artikel schon eine verordnung, zum gesetz erhoben wird…
und nachdem herr Dramburg auch vergeblich versucht drauss schlau zu werden, hier noch ein tip, der das problem klar aufzeigt….
STVO § 24 Besondere Fortbewegungsmittel
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller,
Kinderfahrräder und ÄHNLICHE Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung.
mein rad ähnelt ganz klar nem kinderfahrrad und Kind meiner eltern bleib ich immer…
ist eben viel zu viel auslegungssache… :-O ….
aber wir bekommen ja bald ne änderung…
ich sehe jedenfalls zu, dass ich fette bremsen dran habe, viele kleine leuchtterroristen dazu und ich, auch mit Rücksicht, als 90kg lebendgeschoss die bresche schlag, ohne ein-/ oder aufzuschlagen…
und was nützt mir denn nen 7,5kg rad, wenn ich kein saft in den beinen habe?
macht euch nur mal klar, bei 30 km/h, legt ihr in einer sekunde ca. 8,3 m zurück…
und auch sonst finde ich es gut, eher weniger angriffsfläche zu bieten…
]]>Wo lebst Du? Noch nie eine Rikscha oder ein Liegerad gesehen? Mein Tip: Scroogle.de
Man leiht sich kein Fahrzeug “um mal eben Kippen zu holen”, mit dem man nicht umgehen kann!
Nicht dass ich Fixiefreund wäre! Aber muss denn alles Reglementiert werden? Zu hoffen, dass Sicherheit durch Verbote entsteht passt wunderbar in unser neues Europa.
Ich habe 2 Bremsen, Licht… und erlebe täglich(!), dass es Autofahrer gibt die bestehende Gesetze nicht kennen/ignorieren (z.B. Vorfahrt..). DA GIBTS SCHON GESETZE! Trotzdem tut sich die Exekutive da schwer…
Wenn ich Autofahre sind viele Radfahrer schon überrascht, wenn ich ihnen auch nur ihr Recht lasse, geschweige denn aus der Situation herraus auf mein Recht verzichte. So weit ists schon…
HABANERO hat vollkommen Recht, “Autodeutschland wird sich dran gewöhnen müssen…” Volle Punktzahl!
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