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Kommentare zu: Rechtsfragen zum Thema Fixie http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/ vom Fahrradkollektiv Admiral - und Kottbusser Straße in Kreuzberg Tue, 22 May 2012 19:52:49 +0000 http://wordpress.org/?v=2.3.1 Von: F. http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-33118 F. Sun, 12 Dec 2010 01:53:24 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-33118 Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße Moin, moin

nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen!

Grüße

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Von: berlinradler http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27062 berlinradler Wed, 19 Aug 2009 19:36:22 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27062 Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-) Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)

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Von: Roland Huhn http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27061 Roland Huhn Wed, 19 Aug 2009 13:44:26 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27061 Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern vermag", gilt also auch (aber nicht nur) für Fahrräder. Auf die schriftliche Begründung des Bonner Urteils 337 Js 1152/09 und dessen Auseinandersetzung mit dem Wortlaut der StVZO bin ich gespannt. Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet “Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern vermag”, gilt also auch (aber nicht nur) für Fahrräder.
Auf die schriftliche Begründung des Bonner Urteils 337 Js 1152/09 und dessen Auseinandersetzung mit dem Wortlaut der StVZO bin ich gespannt.

Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent

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Von: Roland Huhn http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27060 Roland Huhn Wed, 19 Aug 2009 13:26:14 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27060 RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrrad fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern vermag") reicht das Kontern mit den Pedalen nicht als Bremse aus. Wörtlich genommen ist das keine "Einrichtung", also ein spezielles Bauteil, sondern nur eine Funktion des Antriebs, so wie die Motorbremse beim Kfz, die auch nicht als Bremse gilt. Zur Frage der Sicherstellung (fälschlich als "Einziehung" bezeichnet) wird im Ausgangsbeitrag überhaupt keine gesetzliche Vorschrift zitiert - nicht einmal unvollständig. Grundsätzlich ist nach den Polizeigesetzen der Länder eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr möglich, um einen gesetzwidrigen Zustand zu beenden (z. B. § 38 ASOG – Berliner Polizeigesetz). Die Polizei hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Als milderes Mittel müsste sie zumindest erwägen, ob im konkreten Fall nicht die Androhung eines Zwangsgelds geeignet und ausreichend ist, um auf das künftige Verhalten des Radfahrers einzuwirken. Eine ähnliche Sicherstellung hat schon einmal die Verwaltungsgerichte beschäftigt. Weil ein Karlsruher Liegeradfahrer sich beharrlich weigerte, Radwege zu benutzen, zog die Polizei sein Fahrzeug für ein halbes Jahr aus dem Verkehr. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hielt eine Sicherstellung für die Dauer von zwei Wochen für rechtmäßig. In dieser Zeit hätte die Behörde den Radfahrer „unter Androhung eines empfindlichen Zwangsgelds“ zur Benutzung der Radwege verpflichten können. Eine solche Befolgungsanordnung sei gegenüber einer lang anhaltenden Beschlagnahme das weniger belastende Mittel (VGH Mannheim 1 S 1862/99 und 5 S 2625/01). Die Berliner Polizei könnte argumentieren, im Unterschied zum Liegerad-Fall seien hier die Fahrzeuge selbst verkehrswidrig und nicht die Art ihrer Benutzung. Die Einwirkung auf das Verhalten der Fahrer durch eine Befolgungsanordnung verspreche keinen Erfolg, deshalb müssten die Fixies sichergestellt werden. Ob sie damit vor dem Verwaltungsgericht durchkäme, ist ungewiss. Sicher ist: Längstens bis zu einem Jahr darf die Sicherstellung in Berlin dauern, in anderen Bundesländern nur sechs Monate. Unverhältnismäßig und damit rechtswidrig erscheint jedenfalls die pauschale Ankündigung, sichergestellte Fahrräder zu verschrotten. Immerhin wäre aus den meisten Fixies und zwei Bremsen leicht ein gesetzeskonformes Rennrad zu bauen. Nur wenn jeder Einzelfall geprüft wird, kann als letztes Mittel auch eine Verwertung (Versteigerung) oder Vernichtung zulässig sein: falls „nach der Herausgabe die Voraussetzungen der Sicherstellung erneut eintreten würden“ (§ 40 ASOG), das Rad also unverändert wieder gefahren wird. Die öffentliche Bekanntmachung, alle sichergestellten Fixies zu verschrotten, lässt Zweifel daran aufkommen, ob jeder Einzelfall geprüft werden soll. Das wäre Voraussetzung für eine rechtmäßige Ermessensentscheidung. Oder ist die Ankündigung nicht ernst gemeint und soll nur der Abschreckung dienen? Dies ist ein Auszug aus meinem Beitrag inder ADFC-Mitgliederzeitschrift Radwelt 4/09, S. 18 ("Fix aus dem Verkehr gezogen"). Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung (”Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrrad fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern vermag”) reicht das Kontern mit den Pedalen nicht als Bremse aus. Wörtlich genommen ist das keine “Einrichtung”, also ein spezielles Bauteil, sondern nur eine Funktion des Antriebs, so wie die Motorbremse beim Kfz, die auch nicht als Bremse gilt.

Zur Frage der Sicherstellung (fälschlich als “Einziehung” bezeichnet) wird im Ausgangsbeitrag überhaupt keine gesetzliche Vorschrift zitiert - nicht einmal unvollständig. Grundsätzlich ist nach den Polizeigesetzen der Länder eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr möglich, um einen gesetzwidrigen Zustand zu beenden (z. B. § 38 ASOG – Berliner Polizeigesetz). Die Polizei hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Als milderes Mittel müsste sie zumindest erwägen, ob im konkreten Fall nicht die Androhung eines Zwangsgelds geeignet und ausreichend ist, um auf das künftige Verhalten des Radfahrers einzuwirken.

Eine ähnliche Sicherstellung hat schon einmal die Verwaltungsgerichte beschäftigt. Weil ein Karlsruher Liegeradfahrer sich beharrlich weigerte, Radwege zu benutzen, zog die Polizei sein Fahrzeug für ein halbes Jahr aus dem Verkehr. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hielt eine Sicherstellung für die Dauer von zwei Wochen für rechtmäßig. In dieser Zeit hätte die Behörde den Radfahrer „unter Androhung eines empfindlichen Zwangsgelds“ zur Benutzung der Radwege verpflichten können. Eine solche Befolgungsanordnung sei gegenüber einer lang anhaltenden Beschlagnahme das weniger belastende Mittel (VGH Mannheim 1 S 1862/99 und 5 S 2625/01).

Die Berliner Polizei könnte argumentieren, im Unterschied zum Liegerad-Fall seien hier die Fahrzeuge selbst verkehrswidrig und nicht die Art ihrer Benutzung. Die Einwirkung auf das Verhalten der Fahrer durch eine Befolgungsanordnung verspreche keinen Erfolg, deshalb müssten die Fixies sichergestellt werden. Ob sie damit vor dem Verwaltungsgericht durchkäme, ist ungewiss. Sicher ist: Längstens bis zu einem Jahr darf die Sicherstellung in Berlin dauern, in anderen Bundesländern nur sechs Monate.

Unverhältnismäßig und damit rechtswidrig erscheint jedenfalls die pauschale Ankündigung, sichergestellte Fahrräder zu verschrotten. Immerhin wäre aus den meisten Fixies und zwei Bremsen leicht ein gesetzeskonformes Rennrad zu bauen. Nur wenn jeder Einzelfall geprüft wird, kann als letztes Mittel auch eine Verwertung (Versteigerung) oder Vernichtung zulässig sein: falls „nach der Herausgabe die Voraussetzungen der Sicherstellung erneut eintreten würden“ (§ 40 ASOG), das Rad also unverändert wieder gefahren wird. Die öffentliche Bekanntmachung, alle sichergestellten Fixies zu verschrotten, lässt Zweifel daran aufkommen, ob jeder Einzelfall geprüft werden soll. Das wäre Voraussetzung für eine rechtmäßige Ermessensentscheidung. Oder ist die Ankündigung nicht ernst gemeint und soll nur der Abschreckung dienen?

Dies ist ein Auszug aus meinem Beitrag inder ADFC-Mitgliederzeitschrift Radwelt 4/09, S. 18 (”Fix aus dem Verkehr gezogen”).

Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent

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Von: jok http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27024 jok Sun, 09 Aug 2009 13:20:03 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27024 in berlin kann man doch auch über die strasse bei rot gehen, wenn der herr polizist auf der anderen strassenseite steht. bongs im park, alk auf der strasse, aber bei rot fahren ist nicht, ein komisches spiessiges land, trauriges deutschland, einfach nur peinlich... fharradfahren wie auch immer ist ein positiver trend, ich möchte mal so viel aufmerksamkeit bei den alcopops sehen, sind auf jedenfall gefährlicher... in berlin kann man doch auch über die strasse bei rot gehen, wenn der herr polizist auf der anderen strassenseite steht. bongs im park, alk auf der strasse, aber bei rot fahren ist nicht, ein komisches spiessiges land, trauriges deutschland, einfach nur peinlich… fharradfahren wie auch immer ist ein positiver trend, ich möchte mal so viel aufmerksamkeit bei den alcopops sehen, sind auf jedenfall gefährlicher…

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Von: Habanero http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27023 Habanero Sun, 09 Aug 2009 10:30:42 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27023 @ phillip das berichtet mir ein freund der in london wohnt auch! fast nur noch trackbikes unterwegs... naja in london kannst auch über die straße bei rot gehen, auch wenn auf der anderen seite ein bobby steht!!! die haben andere probleme...(die bösen jugendlichen) ;-) Naja ich hoffe diese Velotaxis werden noch mehr in berlin!!! @ phillip
das berichtet mir ein freund der in london wohnt auch!
fast nur noch trackbikes unterwegs…

naja in london kannst auch über die straße bei rot gehen, auch wenn auf der anderen seite ein bobby steht!!!

die haben andere probleme…(die bösen jugendlichen) ;-)

Naja ich hoffe diese Velotaxis werden noch mehr in berlin!!!

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Von: berlinradler http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27020 berlinradler Sun, 09 Aug 2009 10:09:40 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27020 Eigentlich ist das mit den Fixies ein interessanter Trend. Als ich Schüler war, war Radfahren sehr populär. Damals mit hochwertigen Mountainbikes. Zwar natürlich auch nicht ganz regelkonform ausgestattet, doch es war wie mit den Markenklamotten - es konnte nicht teuer und gut genug sein. Als 16jähriger musste man schon Magurabremsen für 300 Mark haben, ein Mitschüler hatte sogar irgendwelche Keramikfelgen (und wollte deshalb nicht mehr durch Schlamm etc. fahren). Ein Rad für "nur" 1000 Mark galt als billig. Natürlich konnten da nicht alle mithalten, ich auch nicht - im Nachhinein besser so! Der Fixietrend scheint mir genau die gegengesetzte Bewegung zu sein, wobei - ich weiss es gar nicht genau - die Räder auch nicht so billig sind, oder? Ich weiss nicht ob es daran liegt, dass ich kein Jugendlicher mehr bin, aber damals wurde mir gegenüber auch öfters aggressiv die Meinung vertreten, dass ich hier und da nicht fahren dürfte. Das ist seltener geworden, außer auf der Fahrbahn neben Radwegen natürlich. Eigentlich ist das mit den Fixies ein interessanter Trend. Als ich Schüler war, war Radfahren sehr populär. Damals mit hochwertigen Mountainbikes. Zwar natürlich auch nicht ganz regelkonform ausgestattet, doch es war wie mit den Markenklamotten - es konnte nicht teuer und gut genug sein. Als 16jähriger musste man schon Magurabremsen für 300 Mark haben, ein Mitschüler hatte sogar irgendwelche Keramikfelgen (und wollte deshalb nicht mehr durch Schlamm etc. fahren). Ein Rad für “nur” 1000 Mark galt als billig. Natürlich konnten da nicht alle mithalten, ich auch nicht - im Nachhinein besser so! Der Fixietrend scheint mir genau die gegengesetzte Bewegung zu sein, wobei - ich weiss es gar nicht genau - die Räder auch nicht so billig sind, oder?

Ich weiss nicht ob es daran liegt, dass ich kein Jugendlicher mehr bin, aber damals wurde mir gegenüber auch öfters aggressiv die Meinung vertreten, dass ich hier und da nicht fahren dürfte. Das ist seltener geworden, außer auf der Fahrbahn neben Radwegen natürlich.

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Von: Philipp Jahn http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27018 Philipp Jahn Sun, 09 Aug 2009 08:11:22 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27018 Wurde in zahlreichen Webforen vor ein oder zwei Jahren nicht schoneinmal ein AG-Urteil besprochen...? Ich frage mich, warum das neue Urteil so einen Hype auslöst (siehe Spiegelonline). Ansonsten fahren hier in London bestimtt 50% Fixies und keinenn stoert es bzw. der Trend zum Fahrrad wird sogar als positiv bewertet. Wurde in zahlreichen Webforen vor ein oder zwei Jahren nicht schoneinmal ein AG-Urteil besprochen…? Ich frage mich, warum das neue Urteil so einen Hype auslöst (siehe Spiegelonline). Ansonsten fahren hier in London bestimtt 50% Fixies und keinenn stoert es bzw. der Trend zum Fahrrad wird sogar als positiv bewertet.

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Von: cAUAc http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27016 cAUAc Sat, 08 Aug 2009 17:28:39 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27016 ich kam nicht weit mit lesen... nachdem in diesem artikel schon eine verordnung, zum gesetz erhoben wird... und nachdem herr Dramburg auch vergeblich versucht drauss schlau zu werden, hier noch ein tip, der das problem klar aufzeigt.... STVO § 24 Besondere Fortbewegungsmittel (1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ÄHNLICHE Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. mein rad ähnelt ganz klar nem kinderfahrrad und Kind meiner eltern bleib ich immer... ist eben viel zu viel auslegungssache... :-O .... aber wir bekommen ja bald ne änderung... ich sehe jedenfalls zu, dass ich fette bremsen dran habe, viele kleine leuchtterroristen dazu und ich, auch mit Rücksicht, als 90kg lebendgeschoss die bresche schlag, ohne ein-/ oder aufzuschlagen... und was nützt mir denn nen 7,5kg rad, wenn ich kein saft in den beinen habe? macht euch nur mal klar, bei 30 km/h, legt ihr in einer sekunde ca. 8,3 m zurück... und auch sonst finde ich es gut, eher weniger angriffsfläche zu bieten... ich kam nicht weit mit lesen…

nachdem in diesem artikel schon eine verordnung, zum gesetz erhoben wird…

und nachdem herr Dramburg auch vergeblich versucht drauss schlau zu werden, hier noch ein tip, der das problem klar aufzeigt….
STVO § 24 Besondere Fortbewegungsmittel
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller,
Kinderfahrräder und ÄHNLICHE Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung.

mein rad ähnelt ganz klar nem kinderfahrrad und Kind meiner eltern bleib ich immer…
ist eben viel zu viel auslegungssache… :-O ….

aber wir bekommen ja bald ne änderung…

ich sehe jedenfalls zu, dass ich fette bremsen dran habe, viele kleine leuchtterroristen dazu und ich, auch mit Rücksicht, als 90kg lebendgeschoss die bresche schlag, ohne ein-/ oder aufzuschlagen…

und was nützt mir denn nen 7,5kg rad, wenn ich kein saft in den beinen habe?

macht euch nur mal klar, bei 30 km/h, legt ihr in einer sekunde ca. 8,3 m zurück…

und auch sonst finde ich es gut, eher weniger angriffsfläche zu bieten…

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Von: Tyler Durden http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27015 Tyler Durden Sat, 08 Aug 2009 11:32:09 +0000 http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/08/06/rechtsfragen-zum-thema-fixie/#comment-27015 Zitat aus EGONs Kommentar: "Von Größenunterschieden abgesehen sind ansonsten nämlich Fahrräder für alle Radfahrer gleichermaßen beweg- und auch bremsbar" Wo lebst Du? Noch nie eine Rikscha oder ein Liegerad gesehen? Mein Tip: Scroogle.de Man leiht sich kein Fahrzeug "um mal eben Kippen zu holen", mit dem man nicht umgehen kann! Nicht dass ich Fixiefreund wäre! Aber muss denn alles Reglementiert werden? Zu hoffen, dass Sicherheit durch Verbote entsteht passt wunderbar in unser neues Europa. Ich habe 2 Bremsen, Licht... und erlebe täglich(!), dass es Autofahrer gibt die bestehende Gesetze nicht kennen/ignorieren (z.B. Vorfahrt..). DA GIBTS SCHON GESETZE! Trotzdem tut sich die Exekutive da schwer... Wenn ich Autofahre sind viele Radfahrer schon überrascht, wenn ich ihnen auch nur ihr Recht lasse, geschweige denn aus der Situation herraus auf mein Recht verzichte. So weit ists schon... HABANERO hat vollkommen Recht, "Autodeutschland wird sich dran gewöhnen müssen..." Volle Punktzahl! Zitat aus EGONs Kommentar:
“Von Größenunterschieden abgesehen sind ansonsten nämlich Fahrräder für alle Radfahrer gleichermaßen beweg- und auch bremsbar”

Wo lebst Du? Noch nie eine Rikscha oder ein Liegerad gesehen? Mein Tip: Scroogle.de

Man leiht sich kein Fahrzeug “um mal eben Kippen zu holen”, mit dem man nicht umgehen kann!

Nicht dass ich Fixiefreund wäre! Aber muss denn alles Reglementiert werden? Zu hoffen, dass Sicherheit durch Verbote entsteht passt wunderbar in unser neues Europa.

Ich habe 2 Bremsen, Licht… und erlebe täglich(!), dass es Autofahrer gibt die bestehende Gesetze nicht kennen/ignorieren (z.B. Vorfahrt..). DA GIBTS SCHON GESETZE! Trotzdem tut sich die Exekutive da schwer…

Wenn ich Autofahre sind viele Radfahrer schon überrascht, wenn ich ihnen auch nur ihr Recht lasse, geschweige denn aus der Situation herraus auf mein Recht verzichte. So weit ists schon…

HABANERO hat vollkommen Recht, “Autodeutschland wird sich dran gewöhnen müssen…” Volle Punktzahl!

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