Radfahrer und das Stopschild
Wenn Radfahrer ein rotes, achteckiges Schild mit der weißen Aufschrift “STOP” vor sich sehen, bedeutet das eine Pflicht zum Anhalten. Beide Räder müssen still stehen, der Fuß muss von der Pedale auf den Boden gesetzt werden. Insofern sind Radfahrer allen anderen Verkehrsteilnehmern gleichgestellt. Allerdings ist die Anhaltepflicht für die Radfahrer besonders ineffektiv, denn es kostet viel Energie, ein Fahrrad abzustoppen und danach wieder auf Reisegeschwindigkeit zu bringen. Im Staat Idaho in den USA gab es kürzlich eine Gesetzesinitiative, die zum Ziel hatte, das Gebot zum Halt bei Stopschildern für Radfahrer aufzuweichen. Statt vollständig anzuhalten würde es nach diesem Gesetzesentwurf ausreichen, langsam an eine Stopstraße heranzurollen und sie zu passieren, wenn sie frei ist. Das so genannte Idaho Stop Law wurde vom Parlament leider nicht verabschiedet. Eine ähnliche Regelung hierzulande würde helfen, das Radfahren gleichzeitig sicher und effizient zu machen.
Bicycles, Rolling Stops, and the Idaho Stop from Spencer Boomhower on Vimeo.
Mittwoch, 06.05.2009 um 15:05
Die Situation in den USA ist mit Deutschland absolut nicht vergleichbar. In Deutschland sieht man Stopp-Schilder sehr selten, da sie nur an tatsächlich unübersichtlichen Stellen sehen. Ich wüsste aus dem Kopf keine Kreuzung in Berlin, an der ein Stopp-Schild steht. In den USA hingegen sind Stopp-Schilder der Standard. Vorfahrt-achten-Schilder sind so gut wie nicht existent und in Wohngebieten gibt es anstatt schilderfreien rechts-vor-links Kreuzungen oft sogenannte 4-way-Stops. D.h. egal aus welcher Richtung man kommt, und egal, ob die Kreuzung frei ist oder nicht, man muss erst einmal anhalten. Wenn sonst niemand da ist, kann man weiterfahren; wenn andere VerkehrsteilnehmerInnen vorhanden sind, fährt man in der Reihenfolge weiter, in der man an der Kreuzung angekommen ist — wer zuerst stoppt, fährt auch zuerst.
Wie man sich vielleicht vorstellen kann, ist das extrem nervig auf dem Rad und in den Augen vieler auch vollkommen unnötig. Deswegen die Initiative. Dazu kommt auch noch, dass Verkehrsdelikte auf dem Rad die gleichen Bußgelder mit sich bringen wie mit dem Auto. Mißachtung eines Stopp-Schilds kostet dann (je nach Staat) zwischen 150 und 300 Dollar.
Insofern sehe ich keinen Bedarf für eine ähnliche Regelung in Deutschland. Es gibt sicherlich das ein oder andere überflüssige Stopp-Schild. Aber da kann man dann ja im Einzelfall aktiv werden.
Donnerstag, 07.05.2009 um 13:05
So schnell geht das mit der Umdetung. Bei Stop-Schildern denke ich mittlerweile mehr an die geplanete (in der Sache aber nutzlose und verfassungswidrige) Internetzensur.
Freitag, 08.05.2009 um 17:05
“Bike riders do the best to preserve their momentum..” — Da sage ich schon seit Jahren, wenn ich über rote Ampeln fahren. Gute Kampagne!
Sonntag, 10.05.2009 um 02:05
> der Fuß muss von der Pedale auf den Boden gesetzt werden.
Rechtsgrundlage? Jedenfalls nicht die StVO:
§ 41
Z. 206
Halt! Vorfahrt gewähren!
Das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294).
Die einzige Stelle in der StVO, in der Fahrradpedale erwähnt werden, ist § 23, immer wieder ein echter Schenkelklopfer:
(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
“Trialstops” waren früher übrigens Bestandteil der Motorradprüfung, wurden da auch an Stoppschildern gern gesehen.
Zum Thema Idaho Stop Law:
Ja, bitte, hier auch! Wir brauchen unbedingt mehr obskure Sonderregeln für Radfahrer, die bestehenden sind alle viel zu bekannt und zu leicht vermittelbar!
Das war Sarkasmus.
Falls jemand Trialstops üben möchte: Heerstrasse vom Theo bis S-Heerstrasse mit dem Rad fahren. Ist auch ein europäischer Fernradweg, wir bieten schon was für unsere Gäste.