“Sofort auf den Radweg!”
“”Begeben Sie sich sofort auf den Radweg!!! … Eins! … Zwei! …”plärrte es heute morgen plötzlich aus dem quäkenden Lautsprecher eines Polizeieinsatzfahrzeugs hinter mir … bevor ich die “Drei!” hörte, stoppte ich mein Fahrrad. Ich deutete mit einer Handbewegung an, dass ich ein Gespräch wünschte. Das Fahrzeug hielt neben mir und der Beamte kurbelte widerwillig die Scheibe herunter: “Fahren Sie auf den Radweg”, bat er mich - “Das ist ein nicht-benutzungspflichtiger-Radweg”, entgegnete ich, “ich muss dort nicht fahren!” - “Nicht-benutzungspflichtiger-Radweg???” wiederholte er langsam mit tausend Fragezeichen im Gesicht. Ich nehme an, er wusste nicht, dass es sowas gibt. “Straßenverkehrsordnung, die kennen Sie doch?” fragte ich, “Sie werden es sicher wissen” antwortete er und die Scheibe schloss sich wieder. Das Fahrzeug fuhr davon.”
Das zitierte Gespräch hat sich in der letzten Woche in Köln zwischen einem Polizisten und dem Fahrradblogger von radgefahren abgespielt und belichtet schlaglichtartig das manchmal komplizierte Verhältnis von Polizei und Radfahrern. Auf fast einem Dutzend Photos wird dokumentiert, welchen Stellenwert der Radverkehr bei der Polizei in Köln genießt. Lesenswerter Artikel.
radgefahren: “Begeben Sie sich sofort auf den Radweg!!! … Eins! … Zwei! …”
Dienstag, 29.04.2008 um 13:04
da weiß ich echt nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
also zuerst hab ich gelacht, danach den kopf geschüttelt
Dienstag, 29.04.2008 um 22:04
Ich könnte kotzen. Die Radfahrer, die das Rad im Alltagsverkehr einsetzen, tun mir wirklich leid. Aber statt den Fahrraverkehr zu fördern, werden Radwege gebaut und Helmpflichten gefordert. Große Scheiße.
Samstag, 03.05.2008 um 03:05
Ich musste mal einen Polizisten auf der Urbanstrasse rechtlich belehren. Am Schluss bat er mich auf dem Radweg zu fahren: “für Ihre eigene Sicherheit”. Ich habe dankend abgelehnt.
Freitag, 04.07.2008 um 11:07
Was bitte ist ein Nicht-benutzungspflichtiger-Radweg ?
Ich kenne nur die Radwege mit den Verkehrsschildern 237-241 und die sind nur dann kein muß wenn das Fahrrad geschoben oder getragen wird.
Stephan
Freitag, 04.07.2008 um 12:07
Es gibt auch noch die sogenannten anderen rechten Radwege, die nicht mit Z.237/240/241 gekennzeichnet sind und benutzt werden dürfen (StVO §2 (4)), aber eben nicht mehr müssen. Diese sind nur aufgrund ihrer äußerlichen Beschaffenheit als Radwege erkennbar, d.h. durch bauliche Trennung, usw.
Sonntag, 06.07.2008 um 18:07
Stephan schreibt:
“Ich kenne nur die Radwege mit den Verkehrsschildern 237-241 und die sind nur dann kein muß wenn das Fahrrad geschoben oder getragen wird.”
Noch was dazu, es gibt natürlich auch weitere Einschränkungen einen ausgeschilderten Radweg nicht benutzen zu müssen. Wenn es nicht zumutbar oder gar gar nicht möglich ist, einen Radweg zu befahren. Nicht zumutbar können z.B. Glasscherben, Schnee und Eis auf dem Radweg sein, wenn Autos den Radweg versperren, ist es überhaupt nicht möglich ihn an diesen Stellen zu benutzen. In den genannten beispielhaften Fällen kann dann temporär die Fahrbahn benutzt werden, da das Ausweichen auf den Gehweg nicht erlaubt ist.
Donnerstag, 30.10.2008 um 14:10
Das Problem ist, daß radfahren als sinnvolle und schnelle Verkehrsart für die meisten stadtüblichen Strecken (5 - 10 km) nicht ernst genommen wird. So sehen die meisten Planungen dann auch aus. Es muß in der Politik ein wirkliches Umdenken geben, welches in praxisgerechte Anweisungen für die Verkehrsplaner mündet *aufwach*…
Samstag, 17.01.2009 um 19:01
[…] Re: Glckwunsch, ADFC Norderstedt Thorsten Gnther schrieb: > Tja, leider am selben Tag in derselben Zeitung (anderer Lokalteil) auch: > <http://www.abendblatt.de/daten/2008/10/24/958411.html> > > Ich wollte wegen der falschen Darstellung des Rechtsfahrgebots einen > Leserbrief schreiben, wundere michbaber auch ber die vielen auf der > "Strae" ber 30 km/h fahrenden Radfahrer in dem Artikel. Zum Rechtsfahrgebot habe ich dort nichts gefunden. Die Leute, die sich ber rasende Radfahrer aufregen — d.h. ber Radfahrer, die auch /mal/ ber 30 km/h fahren –, rgern sich als Autofahrer ber die Schleicher (ebenfalls Autofahrer), die sich "sklavisch" an das Tempolimit halten. Eine Geschwindigkeit kann als rasend (d.h. gefhrdend) empfunden werden, wenn ein Radfahrer sie fhrt, und als bermig rcksichtsvoll, wenn ein Autofahrer sie fhrt. Da werden eben verschiedene Standards angewandt. Als ich mal die Autofreie Bergstrae besuchte und die Autofreiheit gerade wieder aufgehoben war, rief mir ein Polizist zu, ich solle nicht so schnell fahren, denn jetzt werde es wieder gefhrlich. Das hat er keinem einzigen Autofahrer zugerufen — auf nicht dem Gefhrder, fr den ich meine Airzound ein paar Hundert Meter spter entleerte. Nachdem die Fahrbahn wieder frei von Fugngern und Skatern und Torelradlern war, konnte man wesentlich schneller fahren. Das Unfallrisiko war im Normalzustand deutlich geringer — wobei die Unfallfolgen im normalen Betrieb wohl eher schwerer sind. Was von der Polizei zu halten ist, zeigt ein Bericht, der mir zugespielt wurde: | Vor gut einem Jahr wurden mehrere Radfahrer - ich war ebenfalls dabei - | an einem Sonntagmorgen um 9 Uhr in Hamburg von einem Polizeifahrzeug in | Wildwestmanier gestoppt. Das Polizei-Fahrzeug fuhr uns auf unserer Seite | frontal entgegen, um uns mit Vollbremsung und Blaulicht anzuhalten. | Unser einziges Vergehen: die Nichtbenutzung eines als angeblich | benutzungspflichtig ausgewiesenen Radweges, der dazu zu Beginn mit | Glasscherben berst war und dessen Benutzungspflicht aus unserer Sicht | nicht eindeutig war, da das entsprechende Schild von der Seite aus, von | der wir kamen, nicht einzusehen war und auch fr den weiter geradeaus | fhrenden Radweg htte gelten knnen. | Nachdem ich mich nachhaltig weigerte, den i.. wenn, dann kombinierten | doppelseitigen Rad-/Fuweg zu benutzen und weiter auf der Strae fuhr, | meine mich begleitenden Bekannten und Freunde eingeschchtert durch das | Auftreten der Polizei dann doch auf den kombinierten doppelseitigen | Rad-/Fuweg auswichen, wurde mir einige hundert Meter spter das | Weiterfahren physisch versperrt unter der Androhung der Konfiszierung | meines Fahrzeugs. | Letzteres wre mir egal gewesen, da ich noch genug andere Fahrrder zu | Hause habe, aber auch die weitere Benutzung eines unter 1,40 m breiten | doppelseitigen kombinierten Rad-/Fuweges, der dazu durch Brckensulen | uneinsehbar war und dazu noch nicht erkennbare Zugnge fr die | Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes enthielt, erschien mir als | unzumutbar, weil wirklich unntig gefhrlich. | Ein Anruf bei einem Bekannten, der in der Hamburger Innenbehrde | arbeitet, ergab, dass das Vorgehen der Polizei "schon recht ruppig" sei, | er aber im Moment auch nichts machen knne. | Wenigstens lieen sich die Herren dazu breitschlagen, mit mir zusammen | die Unzumutbarkeit des Brckenradweges festzustellen. Sie waren auch | berrascht, dass einige Hundert Meter spter die | Radwegebenutzungspflicht nach einer Kreuzung definitiv nicht verlngert | wurde, hier also das Kreuzen der Strae erforderlich gewesen wre. Die | Benutzungspflicht konnte also auch nicht am Verkehrsaufkommen liegen, | sie erschien nicht nur willkrlich, sie war (und ist) es. Willkrlich finde ich besser als unwillkrlich. Noch ein Beispiel fr das respektvolle Verhalten gegenber Radfahrern von deutschen Polizisten: http://www.rad-spannerei.de/blog/200…uf-den-radweg/ […]